DSGVO - Ab wie viel Mitarbeiter ist die Bestellung notwendig?
Eine Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ist gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für bestimmte Unternehmen verpflichtend. Zu diesen Unternehmen gehören in der Regel solche, die sensible personenbezogene Daten verarbeiten oder eine bestimmte Größe erreichen.
Gemäß Artikel 37 DSGVO muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden, wenn:
- Die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung von personenbezogenen Daten besteht.
- Die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten umfangreich ist.
- Die Verarbeitung umfangreiche Überwachung von betroffenen Personen beinhaltet.
Laut § 38 Abs. 1 BDSG (ergänzend zur DSGVO) ist die Benennung notwendig, wenn...
Mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt werden, § 38 Abs. 1 S. 1 BDSG.
Hier gibt es keine Frist, jedoch sollte die Bennung stattfinden, sobald die Vorraussetzungen erfüllt sind.
Die Rolle des Datenschutzbeauftragten
Ein Datenschutzbeauftragter hat die Aufgabe, die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen zu überwachen und sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen die DSGVO-Anforderungen erfüllt. Dazu gehören:
- Beratung und Schulung von Mitarbeitern in Datenschutzfragen.
- Überprüfung und Dokumentation von Datenschutzmaßnahmen.
- Kontrolle der Einhaltung von Datenschutzrichtlinien und -verfahren.
- Ansprechpartner für Datenschutzbehörden und Betroffene.
Vorteile der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten bietet Ihrem Unternehmen zahlreiche Vorteile:
- Compliance: Ein Datenschutzbeauftragter hilft Ihnen dabei, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und potenzielle Bußgelder zu vermeiden.
- Datensicherheit: Durch die Implementierung geeigneter Datenschutzmaßnahmen wird die Sicherheit Ihrer Daten erhöht und das Risiko von Datenschutzverletzungen minimiert.
- Vertrauen: Ein Datenschutzbeauftragter signalisiert Kunden und Geschäftspartnern, dass Ihr Unternehmen den Schutz ihrer Daten ernst nimmt, was das Vertrauen stärkt und das Image verbessert.
- Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die den Datenschutz ernst nehmen und einen Datenschutzbeauftragten ernennen, können sich positiv von Mitbewerbern abheben und neue Geschäftsmöglichkeiten erschließen.
Falls Sie Fragen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragen (intern oder extern( haben, kontaktieren Sie uns gerne.
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