Bußgeldkatalog Datenschutz: Was kann auf Unternehmen zukommen?
Wenn es um Datenschutz geht, sehen sich Unternehmen weiterhin erheblichen Herausforderungen gegenüber, um Bußgelder in enormer Höhe zu vermeiden. Unterschieden werden muss hierbei zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, welche unterschiedlich hohe Strafen nach sich ziehen können.Wie hoch können Bußgelder nach der DSGVO ausfallen? Der Bußgeldkatalog Datenschutz hat es in sich und dies gilt auch für die Höhe der potenziellen Bußgelder.
Laut dem Bußgeldkatalog Datenschutz können für Datenschutzverstöße Bußgelder bei schweren Datenschutzverstǒßein einer Höhe von bis zu 20 Millionen Euro erhoben werden. Für Unternehmen ist damit aber noch nicht die Obergrenze erreicht. Denn das Bußgeld kann auch bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes betragen.
Je nachdem, welcher Geldbetrag höher ist, wird dieser gewählt, um die maximale Höhe des Bußgeldes zu bestimmen. Selbstverständlich gibt es auch hier wieder weitere Abstufungen. Hier wurde nur die maximale Summe an Bußgeldern angegeben. Je nach Schwere des Verstoßes und nach Art des Verstoßes können auch deutlich geringere Bußgelder anfallen.
Wer ist für die Durchsetzung der Bußgelder nach DSGVO zuständig?
Sowohl die Bewertung vorliegender Datenschutzverstöße als auch deren Verfolgung und Ahndung obliegt den zuständigen Aufsichtsbehörden. Dies sind zum einen die Datenschutzbeauftragten der Länder, aber auch der Bundesdatenschutzbeauftragte. Betroffene Personen können bei diesen Zuständigen etwaige Verstöße melden und somit zur Anzeige bringen.
Fallbeispiele für Bußgelder nach dem Bußgeldkatalog Datenschutz
Ein bekanntes Beispiel ist die Strafe gegen Google in Höhe von 50 Millionen Euro, die von der französischen Datenschutzbehörde CNIL verhängt wurde. Der Grund war, dass Google die Nutzer nicht ausreichend über die Verarbeitung ihrer Daten informierte und keine gültige Einwilligung für personalisierte Werbung einholte.
Ein bekanntes deutsches Beispiel war in Deutschlad die AOK. Wegen Verstoßes gegen die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat der Landesdatenschutzbeauftragte gegen die AOK Baden-Württemberg ein Bußgeld in Höhe von 1,2 Millionen Euro verhängt.
Ein weitereres deutsches Fallbeispiel war im Jahre 2022 Volkswagen. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat gegen die Volkswagen AG eine Geldbuße nach Art. 83 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Höhe von 1,1 Millionen Euro festgesetzt
Ein bekannter Fall aus Berlin aus dem Jahre 2023 betraf eine Berliner Bank. Die Berliner Datenschutzbehörde hat gegen die Deutsche Kreditbank ein Bußgeld von 300.000 Euro verhängt, weil der Computer einen Kreditantrag einfach ablehnte.
Fazit: Unternehmen müssen in Zukunft in Sachen Datenschutz noch größere Vorsicht walten lassen
Schaut man sich die potenzielle Höhe der Bußgelder an, kann es für Unternehmen schnell existenzbedrohend werden, gegen den Datenschutz und die DSGVO zu verstoßen. Aus diesem Grund sollten Unternehmen eigene Spezialisten für das Themenfeld Datenschutz beauftragen oder beschäftigen, welche die Unternehmen in dieser Hinsicht absichern. Zu leicht kann man ansonsten von der Konkurrenz gemeldet werden, was zu wirtschaftlichen Nachteilen führen kann.
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