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Die Zweckbindung ist ein zentrales Prinzip des Datenschutzrechts, insbesondere in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Es bedeutet, dass personenbezogene Daten nur für klar festgelegte, eindeutige und legitime Zwecke erhoben und verarbeitet werden dürfen. Die Daten dürfen nicht in einer Weise weiterverarbeitet werden, die mit diesen ursprünglichen Zwecken unvereinbar ist, es sei denn, die betroffene Person hat ihre Einwilligung dazu gegeben oder es gibt eine gesetzliche Grundlage für die weitere Verarbeitung.
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