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Im Kontext der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bezieht sich der Begriff "Verfügbarkeit" auf die Gewährleistung, dass personenbezogene Daten jederzeit zugänglich und nutzbar sind, wenn sie benötigt werden. Verfügbarkeit ist eine der drei grundlegenden Säulen der Informationssicherheit, neben Vertraulichkeit und Integrität. Im Datenschutz spielt die Verfügbarkeit eine entscheidende Rolle, da der Zugang zu Daten für die ordnungsgemäße Durchführung von Geschäftsprozessen und Dienstleistungen unerlässlich ist.
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