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Was ist die Mitteilungspflicht?

Die Pflicht des Verantwortlichen, allen Empfängern, denen personenbezogenen Daten offengelegt wurden, jede Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen.

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Ihre Datenschützer

Werden Sie Teil des Teams
Sarah Franke
Datenschutzexpertin Gesundheitswesen

Erfahrene Beraterin bei Datenschutzthemen im Gesundheitswesen

Frank Müller
Datenschutzbeauftragter

Datenschutzexperte mit langjähriger Erfahrung

Thomas Nonjenko
Informationssicherheitsbeauftragter

Informationssicherheitsbeauftragter und Lehrbeauftragter