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Als Datenpanne bezeichnet man im Datenschutz die unerlaubte Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte. Dies kann durch schwerwiegende technische Fehler wie einen Hackerangriff geschehen, aber auch durch ganz einfache menschliche Fehler wie das irrtümliche Versenden einer Rundmail mit offen einsehbaren Empfänger-Adressen. Datenpannen sind innerhalb von 72 Stunden gegenüber der Aufsichtsbehörde meldepflichtig, wenn sie zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führen.
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