Zurück zu Glossar
Das Recht der betroffenen Person, wegen der (behaupteten) Verletzung ihrer Rechte Beschwerde an die Aufsichtsbehörde zu erheben.
Unsere erfahrenen Datenschutzberater beraten Sie gerne unverbindlich
0151-23231121
Erfahrene Beraterin bei Datenschutzthemen im Gesundheitswesen
Datenschutzexperte mit langjähriger Erfahrung
Informationssicherheitsbeauftragter und Lehrbeauftragter