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Wenn der Datenschutzvorfall voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zur Folge hat, ist der Verantwortliche verpflichtet, die von einem Datenschutzvorfall betroffenen Personen unverzüglich zu verständigen.
Unsere erfahrenen Datenschutzberater beraten Sie gerne unverbindlich