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Was versteht man unter der Benachrichtigung betroffener Personen?

Wenn der Datenschutzvorfall voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen zur Folge hat, ist der Verantwortliche verpflichtet, die von einem Datenschutzvorfall betroffenen Personen unverzüglich zu verständigen.

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Ihre Datenschützer

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Sarah Franke
Datenschutzexpertin Gesundheitswesen

Erfahrene Beraterin bei Datenschutzthemen im Gesundheitswesen

Frank Müller
Datenschutzbeauftragter

Datenschutzexperte mit langjähriger Erfahrung

Thomas Nonjenko
Informationssicherheitsbeauftragter

Informationssicherheitsbeauftragter und Lehrbeauftragter