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Was ist das Auskunftsrecht der betroffenen Person (Auskunftsbegehren)?

Das Recht der betroffenen Person auf Erteilung der Auskunft über die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten und Empfänger dieser Daten zu den jeweiligen Zwecken (Art 15 DSGVO).

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