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Die Aufzeichnungen von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Artikel 30 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind detaillierte Dokumentationen, die Verantwortliche und Auftragsverarbeiter über die von ihnen durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten führen müssen. Diese Aufzeichnungen dienen dazu, Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten und den Aufsichtsbehörden bei Bedarf zur Verfügung gestellt zu werden.
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