Zurück zu Glossar
Die Entfernung des Personenbezuges von Daten, die eine Zuordnung zur betroffenen Person unmöglich macht. Bei wirksamer Anonymisierung ist die DSGVO mangels Personenbezuges nicht mehr anwendbar, es entfallen alle Pflichten nach der DSGVO.
Unsere erfahrenen Datenschutzberater beraten Sie gerne unverbindlich