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Was ist ein Angemessenheitsbeschluss ?

Ein Beschluss der EU-Kommission, der gemäß Art. 45 DSGVO erlassen wurde und einem Drittland ein angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt.

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Datenschutzexpertin Gesundheitswesen

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Datenschutzbeauftragter

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Thomas Nonjenko
Informationssicherheitsbeauftragter

Informationssicherheitsbeauftragter und Lehrbeauftragter